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   BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78   

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BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78 (https://dejure.org/1980,618)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1980 - 4 C 40.78 (https://dejure.org/1980,618)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1980 - 4 C 40.78 (https://dejure.org/1980,618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle - Baunutzungsverordnung - Vorteilsprinzip - Maßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 563
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
    Für den Fall, daß der Bebauungsplan nur Grundflächen und Baumassen festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der als Geschoßzahl die Baumassenzahl geteilt durch 2, 8 gilt (wie Urteil des Senats vom 26.1.1979 - BVerwG 4 C 61.75 u.a. BVerwGE 57, 240 [248 f.]).

    Er hat bereits - bezugnehmend auch auf das hier angefochtene Berufungsurteil - seine gegenteilige Rechtsauffassung im Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61.75 u.a. - BVerwGE 57, 240 [248 f.] wie folgt zum Ausdruck gebracht:.

    Richtig ist, daß die Vorteile, derentwegen die Erschließungsbeiträge erhoben werden, der Sache nach daran zu messen sind, was die Erschließung für die bauliche oder Gewerbliche Nutzung der Grundstücke hergibt (ständige Rechtsprechung: vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 246).

    (Vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 246 und vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 12.77 u.a. - [UA S. 9/10]).

    Das gleichermaßen auf die Höhe des Zuschlages bezogene Ermessen des Ortsgesetzgebers wird auch insoweit nicht durch die in § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Höchstwerte für Geschoßflächenzahlen begrenzt (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 248).

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
    (So die ständige Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 26. Januar 1979 [a.a.O. S. 248]; vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84-92.74 - [Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20]; vom 24. September 1976 - - BVerwG 4 G 22.74 - [Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 12.77

    Heilung eines ohne gültige Satzung erlassenen Heranziehungsbescheides durch Erlaß

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
    (Vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 246 und vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 12.77 u.a. - [UA S. 9/10]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1977 - III A 797/76
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
    Die von der Beklagten gewählte Umrechnungsformel - maß sie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten notwendig sein oder nicht - ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (wegen der hierzu in Rechtsprechung und Schrifttum aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten vgl. insbesondere Urteil des Berufungsgerichts vom 1. Dezember 1977 - III A 797/76 -, nach dessen Auffassung eine Umrechnungsformel vorbezeichneten Inhalts ungültig ist; dagegen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. November 1978 - Nr. 212 VI 76 - vgl. ferner: Bauernfeind, Städte- und Gemeinderat 1977, 265; Grimm/Hohndorf, Städte- und Gemeinderat 1978, 126; Schüttauf, KStZ 1978, 101 und Neuhausen, KStZ 1978, 114).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Erschließungsvorteil und bauliche Nutzbarkeit sind für das einzelne Grundstück nicht "gleiche Größen", denn der größere oder kleinere Erschließungsvorteil des einen Grundstücks im Verhältnis zu dem anderen Grundstück lässt sich mit Hilfe der jeweiligen baulichen Nutzung der betreffenden Grundstücke niemals exakt, sondern überhaupt nur grob erfassen (BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - 4 C 40/78 -, juris Rn. 25; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 13).

    Den gesetzlichen Anforderungen (etwa § 131 Abs. 3 BauGB (a.F. entspricht der n.F.)) genügt es daher, dass die Verteilungsregelung sich generell an den Erschließungsvorteilen der betreffenden Grundstücke orientiert, indem sie allgemein daraufhin ausgerichtet ist, Grundstücke mit größeren Erschließungsvorteilen stärker zu belasten als Grundstücke mit weniger großen Erschließungsvorteilen; dabei sind Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nur inhaltliche Anknüpfungspunkte für die Verwirklichung des Vorteilsprinzips, nicht jedoch absoluter Maßstab für eine vorteilsgerechte Verteilung des Erschließungsaufwands (BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - 4 C 40/78 -, juris Rn. 25; Urt. v. 14.12.1979 - IV C 12 - 16.77, u.a. -, juris Rn. 23).

    § 131 Abs. 3 BauG muss die Beitragsbelastung der einzelnen Grundstücke im Abrechnungsgebiet nicht in demselben Verhältnis stehen, wie sich deren bauliche oder sonstige Nutzbarkeit zueinander verhalten (BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - 4 C 40/78 -, juris Rn. 25).

    Ebenso wenig sind aus dem Rechtsstaatsprinzip oder den Rechtsgrundsätzen der Gerechtigkeit und Abgabengleichheit solchermaßen enge Bindungen herzuleiten (BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - 4 C 40/78 -, juris Rn. 25; Urt. v. 14.12.1979 - IV C 12 - 16.77, u.a. -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seinen Urteilen vom 7. März 1980 (- BVerwG 4 C 40.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70 [73 ff.]) und vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35 S. 76 [79 f.]) begründet.
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seinen Urteilen vom 7. März 1980 (- BVerwG 4 C 40.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70 [73 ff.]) und vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35 S. 76 [79]) begründet und zuletzt in seinem Urteil vom 19. Februar 1982 (- BVerwG 8 C 27.81 -) bestätigt.

    Das Ergebnis der danach vorzunehmenden Umrechnung Baumassenzahl - Geschoßzahl bedarf nicht noch einer "Kompensation" etwa der Art, daß der Artzuschlag besonders hoch sein müßte (vgl. Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - a.a.O. [73]).

  • BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Leisten eine

    Soweit der Kläger mit ihr eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - (Die Gemeinde 1980, 287) rügen will (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt die Beschwerdebegründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Das vom Kläger angeführte, zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1980 (a.a.O., S. 289) besagt nichts anderes.

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 35.81

    Wirksamkeit des Verteilungsmaßstabs einer Erschließungsbeitragssatzung -

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seinen Urteilen vom 7. März 1980 (- BVerwG 4 C 40.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70 [73 ff.]) und vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35 S. 76 [79]) begründet und zuletzt in seinem Urteil vom 19. Februar 1982 (- BVerwG 8 C 27.81 -) bestätigt.

    Das Ergebnis der danach vorzunehmenden Umrechnung Baumassenzahl-Geschoßzahl bedarf nicht noch einer "Kompensation" etwa derart, daß der Artzuschlag besonders hoch sein müßte (vgl. Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - a.a.O. [73]).

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 83.79

    Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands;

    Ein nominaler Zuschlag von 50 v.H. zu den nach der Beitragsstaffelung maßgeblichen Vomhundertsätzen (100-125-150 usw) ist nicht allgemein zu gering, um die größeren Erschließungsvorteile gewerblich genutzter Grundstücke angemessen zu erfassen (Anschluß &, BVerwG, 07.03.1980 &, 4 C 40/78).

    Auch die in der hier in Rede stehenden Satzung vorgesehene Staffelung der Vomhundertsätze (eingeschossig = 100 v.H. bis sieben- und mehrgeschossig = 190 v.H.) begegnet nicht den vom Berufungsgericht angedeuteten rechtlichen Zweifeln; insbesondere ist es nicht geboten, die Staffel eng an die in § 17 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763) - BauNVO - vorgesehenen Nutzungssteigerung je Geschoß anzulehnen; das hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 1980 in dem Verfahren BVerwG 4 C 40.78 näher begründet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    (4) Dass im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 SBS 2008 bzw. gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 7a Abs. 3 Satz 2 SBS 2008 Bruchzahlen, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, bis 0, 50 abgerundet und ab 0, 51 aufgerundet werden, trägt einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung und wahrt andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. März 1980 - 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - 4 L 34/11

    Zur Bildung von Abrechnungseinheiten im wiederkehrenden

    Insoweit hat der Senat bisher lediglich eine Auf- und Abrundungsmöglichkeit für Bruchzahlen anerkannt, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, weil diese "kaufmännische" Rundung einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung trägt und andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA wahrt (OVG LSA, Urt. v. 10.03.2011 - 4 L 388/08 009 - Beschl. v. 16.01.2009 - 4 M 430/08 -, beide zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - BVerwG 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

    Auch wenn der Satzungsgeber nicht gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Steigerung der Belastung mit der Steigerung der bebauungsrechtlich zulässigen Geschoßflächen deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1982 -8 C 34/81-, zitiert nach Juris; Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - KStZ 1981, 9 zu der BauNVO in der bis 26. Januar 1990 geltenden Fassung), kann dies gleichwohl Orientierungsrahmen für den Satzungsgeber sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - 15 A 705/15
    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1979 - IV C 61 bis 68 und 80 bis 84.75 -, BVerwGE 57, 240 = juris Rn. 47, vom 7. März 1980 - 4 C 40.78 -, juris Rn. 25, und vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 -, juris Rn. 37; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 68.
  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90

    Abwasserbeitrag: Abstellen auf im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91

    Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 9 M 1867/93

    Abwasserbeseitigungsbeitrag; Zahl der Vollgeschosse; Abwasserbeseitigungsmaßstab;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 213/91
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1980 - II 1957/79

    Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Nichtigkeit einer

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